Stagnation und Wasseraustausch: TrinkwV, VDI/DVGW 6023 und DVGW W 551
Nach VDI/DVGW 6023 soll das gesamte Wasser der Trinkwasser-Installation in der Regel binnen 72 Stunden ausgetauscht werden, unter nachgewiesenen Voraussetzungen längstens binnen sieben Tagen. Maßgeblich ist der vollständige Wasseraustausch, nicht eine beliebige Entnahme an der Armatur. Wo die Nutzung das nicht leistet, muss der Austausch anderweitig sichergestellt werden, etwa durch automatische Spülung an der Entnahmestelle.
- VDI/DVGW 6023
- 72Stunden
- Vollständiger Wasseraustausch, in der Regel. Längstens sieben Tage unter nachgewiesenen Voraussetzungen.
- Temperaturhaltung
- 60 / 55°C
- Am Speicheraustritt und in der Zirkulation.
- Großanlage
- über 400 l oder über 3 l
- Speicherinhalt, oder Leitungsinhalt zwischen Erwärmer und Entnahmestelle.
In diesem Abschnitt
Was die TrinkwV verlangt
Die Trinkwasserverordnung richtet sich an den Betreiber der Wasserversorgungsanlage und macht ihn für den Hygieneerhalt in der Installation verantwortlich.
Die Pflicht zur regelmäßigen Untersuchung auf Legionellen knüpft nach § 31 TrinkwV nicht allein an die Anlagengröße an. Sie greift bei Großanlagen zur Trinkwassererwärmung, wenn das Wasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgegeben wird. Hinzukommen muss, dass Duschen oder andere Einrichtungen vorhanden sind, in denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt. Ein- und Zweifamilienhäuser sind ausgenommen. Die maßgeblichen Schwellenwerte, also der Speicherinhalt von mehr als 400 Litern oder mehr als 3 Liter Leitungsinhalt zwischen Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle, ergeben sich aus der Verordnung selbst.
Wird der technische Maßnahmenwert für Legionellen erreicht oder überschritten, verlangt § 51 TrinkwV weitergehende Untersuchungen, eine schriftliche Risikoabschätzung sowie Maßnahmen zur Ursachenklärung und zur Abhilfe.
Zur Begrifflichkeit: § 51 TrinkwV spricht von der schriftlichen Risikoabschätzung. Der Begriff Gefährdungsanalyse ist daneben weiterhin gebräuchlich und findet sich unter anderem im Titel der einschlägigen UBA-Empfehlung. Wer beide Begriffe verwendet, sollte den jeweiligen Bezug offenlegen.
Eine bestimmte Spültechnik schreibt die Verordnung nicht vor. Sie beschreibt ein zu erreichendes Ergebnis; der Weg dorthin bleibt dem Betreiber überlassen.
Bestimmungsgemäßer Betrieb und die 72-Stunden-Frage
An dieser Stelle lohnt die Genauigkeit, weil die Anforderung häufig verkürzt wiedergegeben wird.
VDI/DVGW 6023 verlangt nicht, dass an jeder Entnahmestelle alle 72 Stunden eine Entnahme erfolgt. Die Richtlinie verlangt, dass das gesamte in der Trinkwasser-Installation stehende Wasser binnen 72 Stunden ausgetauscht wird. Das ist die deutlich weiter reichende Anforderung, denn eine kurze Entnahme tauscht den Inhalt des zugehörigen Leitungsabschnitts nicht zwingend aus.
Als praktischer Endpunkt der Spülung dient die Temperaturkonstanz: gespült wird, bis sich die Temperatur am Auslauf nicht mehr verändert. Beim Kaltwasser bedeutet das eine stabil niedrige Temperatur, beim Warmwasser eine stabil hohe. Ein kurzes Öffnen und Schließen belegt für sich genommen keinen Austausch; ob der Leitungsinhalt ausgetauscht wurde, ergibt sich erst aus Volumen und Volumenstrom. An einem kurzen Leitungsabschnitt kann das schnell erreicht sein, an einem langen nicht.
Fehlt der Wasseraustausch über mehr als 72 Stunden, gilt der bestimmungsgemäße Betrieb nach VDI/DVGW 6023 als unterbrochen. Die 72 Stunden sind dabei keine starre Grenze in beide Richtungen: die Richtlinie lässt eine Ausdehnung auf höchstens sieben Tage zu, wenn nachgewiesen ist, dass die Wasserbeschaffenheit den Anforderungen der TrinkwV entspricht und keine besonderen Anforderungen des Gebäudes entgegenstehen. Umgekehrt können Gebäude mit besonderem Schutzbedarf kürzere Intervalle erfordern. Die einschlägigen Regelwerke definieren die Intervalle nicht einheitlich; sie sind gemeinsam zu betrachten.
Maßnahmen bei Nutzungsunterbrechung
Die erforderlichen Maßnahmen richten sich nach der Dauer der Unterbrechung. Die Abstufung nach VDI/DVGW 6023 im Überblick.
- Bis zu sieben Tage: an allen Entnahmestellen Wasser laufen lassen, mindestens fünf Minuten, wobei auf ein gleichzeitiges Öffnen mehrerer Entnahmestellen zu achten ist, damit in den Zuleitungen die erforderlichen Strömungsgeschwindigkeiten erreicht werden.
- Mehr als sieben Tage bis vier Wochen: vollständiger Wasseraustausch an allen Entnahmestellen durch Spülung.
- Mehr als vier Wochen bis sechs Monate: Spülung mit anschließender mikrobiologischer Kontrolle.
Für Gebäude mit planbaren Leerständen, also Hotels, Ferienanlagen, Schulen, Sportstätten oder Verwaltungsbauten mit Teilbelegung, ist diese Abstufung der eigentliche Planungsanlass. Der hygienische Zustand einer Installation hängt sowohl von Planung und Ausführung als auch vom späteren Betrieb ab. Die Nutzungsunterbrechung ist eine der Größen, die sich nach der Fertigstellung noch ändern.
DVGW W 551: aktueller Stand
Maßgeblich ist derzeit weiterhin das DVGW-Arbeitsblatt W 551 in der Fassung von 2004. Es beschreibt die technischen Maßnahmen zur Verminderung des Legionellenwachstums. Für die betroffenen zentralen Trinkwassererwärmungsanlagen gehört dazu die Temperaturhaltung mit 60 Grad Celsius am Austritt des Trinkwassererwärmers und mindestens 55 Grad Celsius im Zirkulationssystem. Für kleinere und dezentrale Anlagen gelten abweichende Betrachtungen.
DVGW W 551 (2004) beschreibt die technischen Maßnahmen zur Verminderung des Legionellenwachstums und ist weiterhin die maßgebliche Fassung.
W 551-1, „Hygiene in der Trinkwasserinstallation, Teil 1: Prävention, Ursachenklärung und Beseitigung von Kontaminationen mit Legionellen“, soll das Arbeitsblatt von 2004 ersetzen. Ein erster Entwurf lag 2025 zur Stellungnahme vor; ein zweiter Entwurf wurde im Mai 2026 veröffentlicht.
Das frühere Arbeitsblatt W 556 wurde 2022 durch W 551-2 ersetzt, das frühere W 557 durch W 551-3. Wer sich auf ältere Bezeichnungen stützt, arbeitet mit überholten Verweisen.
Technische Regeln wie die W 551-Reihe und die VDI-Richtlinien sind kein unmittelbares Recht. Sie gehören zu den allgemein anerkannten Regeln der Technik und dienen Betreibern, Planern und Sachverständigen als fachliche Grundlage für Planung, Errichtung und Betrieb.
Wie sich der Wasseraustausch sicherstellen lässt
Mehrere Wege führen zum Ziel, und sie schließen einander nicht aus.
Trägt den Austausch dort, wo sie regelmäßig genug erfolgt und die betreffenden Leitungsabschnitte auch erreicht.
Ein Spülplan mit Personal, eine Anpassung der Betriebsabläufe oder eine geänderte Belegung.
Leitungsführung und Dimensionierung anpassen, nicht mehr benötigte Leitungsteile zurückbauen oder Anlagenteile geordnet außer Betrieb nehmen.
Der Austausch wird automatisiert ausgelöst, an der Entnahmestelle oder an anderen hydraulisch geeigneten Punkten.
Ein Spülplan hängt in seiner Wirksamkeit davon ab, ob Personal dafür vorgesehen ist und ob die vorgesehenen Spülungen tatsächlich und nachvollziehbar durchgeführt werden. Bei der Bewertung eines bestehenden Regimes sind das die Punkte, die zu prüfen sind.
Die automatische Spülung verlagert die regelmäßige Ausführung in die Steuerung. Inbetriebnahme, Überprüfung und Instandhaltung bleiben organisatorische Aufgaben. Sie ist damit eine Methode unter mehreren und für sich genommen kein Nachweis, dass das gesamte Wasser der Installation ausgetauscht wurde. Welche Entnahmestellen einbezogen werden und welche Leitungsabschnitte damit hydraulisch tatsächlich erfasst sind, ist zu prüfen.
Die Einstellungen im Einzelnen
Der zulässige Zeitraum ohne Wasseraustausch. Bezugsgröße für den bestimmungsgemäßen Betrieb nach VDI/DVGW 6023 sind 72 Stunden, mit der oben beschriebenen Möglichkeit der Ausdehnung und der Notwendigkeit kürzerer Intervalle bei besonderem Schutzbedarf.
Sie muss den Inhalt des zugehörigen Leitungsabschnitts tatsächlich austauschen: Leitungsvolumen geteilt durch den am Auslauf verfügbaren Volumenstrom, zuzüglich eines Sicherheitszuschlags.
Ein festes Intervall spült unabhängig von der Nutzung. Eine nutzungsabhängige Auslösung setzt den Zähler bei einer Entnahme zurück, sofern die Steuerung über eine solche Rücksetzfunktion verfügt.
Damit die Spülzyklen nicht dauerhaft in die Nutzungszeiten fallen, sondern beispielsweise nachts.
Schwankt der Versorgungsdruck, ist bei der Spüldauer der ungünstigste Fall anzusetzen. Das Praxiskriterium der Temperaturkonstanz beschreibt dasselbe Ziel von der anderen Seite.
Die nutzungsabhängige Auslösung spart Wasser, setzt aber voraus, dass eine übliche Entnahme den Leitungsinhalt auch wirklich austauscht. Wo die typische Entnahme dafür zu kurz ist, kommt das feste Intervall ohne diese Annahme aus.
Warm- und Kaltwasser sind getrennt zu betrachten. An einer Mischarmatur ist zu klären, welcher Strang tatsächlich ausgetauscht wird.
Was die automatische Spülung nicht leistet
Sie ersetzt die Temperaturhaltung nicht. Die Anforderungen an Speicheraustritt und Zirkulation bleiben bestehen, und eine Spülung kann eine hydraulisch oder thermisch unzureichend ausgelegte Anlage nicht ausgleichen.
Sie beseitigt keine Totleitungen. Eine Entnahme tauscht den Abschnitt aus, der sie hydraulisch versorgt. Nicht durchströmte, abgesperrte oder stillgelegte Leitungsteile bleiben unberührt und sind ein Rückbauthema.
Und sie belegt für sich genommen nicht, dass Wasser geflossen ist. Ein Ereignisprotokoll dokumentiert, dass ein Spülbefehl zu einem Zeitpunkt ausgelöst wurde. Eine Temperaturmessung zeigt, dass die erwartete thermische Reaktion eingetreten ist, was ein starkes Indiz für den Austausch ist. Eine Durchflussmessung belegt unmittelbar, dass Wasser die Messstelle passiert hat; über den Austausch in der übrigen Installation sagt auch sie nichts aus. Für die Dokumentation gegenüber Behörden oder im Rahmen einer Risikoabschätzung sollte ein Nachweis beschreiben, was er zeigt, und nicht mehr.
Anbindung an die Gebäudeleittechnik
Wo eine zentrale Auswertung gewünscht ist, lassen sich Spülereignisse, Parameter und Störmeldungen an die Gebäudeleittechnik übergeben. Auf Geräte- und Steuerungsebene wird dafür häufig Modbus eingesetzt; gebäudeseitig ist BACnet ein verbreitetes Zielsystem, und dort, wo die Raumautomation ohnehin darauf aufsetzt, kommt KNX in Betracht. Ein Gerät an der Entnahmestelle muss diese Protokolle nicht selbst sprechen, es muss eine Stelle erreichen, die es tut.
Ein Grundsatz sollte dabei erhalten bleiben: das Spülregime gehört dem Gerät, nicht dem Netzwerk. Fällt die Kommunikation aus, läuft das Regime weiter.
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